Norwegen: 6. Übereinkommen zw. d. Österr. Bundesreg. u. d. Reg. d. Königreiches Norwegen über die Zus.arbeit auf den Gebieten d. Kultur, d. Erziehungswesens u. d. Wissenschaft 1994 - (BGBl. 131/1973)

Art Kulturabkommen
Abkommen Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
Dauer von 01.01.1994
Beschreibung Das 6. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, des Erziehungswesens und der Wissenschaft (paraphiert am 6. Mai 1994) trat wegen eines Einspruchs des BMF in der Bundesregierung nicht in Kraft. Es wurde aber in der Folge pragmatisch angewendet. Gültigkeitsdauer: Derzeit keine formell gültige Durchführungsregelung. Nächster Verhandlungstermin bei Bedarf über Ersuchen einer der beiden Seiten.
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